Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Samtgemeinde Sittensen in seiner Sitzung am 28.04.2022 folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Für die Benutzung des Freibades “Waldbad Königshof“ der Samtgemeinde Sittensen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.
§ 2
Die Gebühren tragen für
- Einzeltageskarten (einmaliger Besuch)
2. Jahreskarten
3. Familienjahreskarten
4. Zwölferkarten (einmaliger Besuch)
5. Schwimmunterricht
Die Einzeltageskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt. Die Jahreskarten gelten für die ganze Badesaison des Jahres, in dem sie gelöst worden sind.
§ 3
Die Gebühren sind vor dem Betreten des Freibades durch Lösen der jeweiligen Eintrittskarte zu entrichten, und zwar für
a) Einzeltageskarten, Zwölferkarten sowie Karten für den Schwimmunterricht jeweils an der Freibadkasse,
b) Jahreskartenverkauf nach Bekanntgabe.
Einzeltageskarten und Einzelabschnitte der Zwölferkarten berechtigen zum einmaligen ununterbrochenen Besuch des Freibades. Die Einzeltageskarten sowie die Einzelabschnitte der Zwölferkarten gelten nur am Lösungstag.
Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet.
Die Jahreskarten und die Schwimmunterrichtskarten werden mit Ablauf der jeweiligen Badesaison ungültig. Jahres- und Schwimmunterrichtskarten sind nicht übertragbar.
§ 4
Wer im Freibadgelände ohne gültige Eintrittskarten angetroffen wird, ist zur Lösung einer Tageskarte verpflichtet.
§ 5
Die Gebührensatzung tritt am 01.05.2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Sittensen, den 28.04.2022
SAMTGEMEINDE SITTENSEN
Keller
Samtgemeindebügermeister
Veröffentlicht im elektronischem Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 03 am 15.05.2022