Gebührensatzung für das Freibad „Waldbad Königshof“ der Samtgemeinde Sittensen

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Samtgemeinde Sittensen in seiner Sitzung am 28.04.2022 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1

Für die Benutzung des Freibades “Waldbad Königshof“ der Samtgemeinde Sittensen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Die Gebühren tragen für

  1. Einzeltageskarten (einmaliger Besuch)

a) Erwachsene – Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr an –

3,30 €

b) Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % , Hilfeempfänger nach SGB II und XII mit entsprechendem Nachweis, Inhaber der Niedersächsischen Ehrenamtskarte

1,50 €

2. Jahreskarten

a) Erwachsene (wie zu Ziffer 1a)

88,00 €

b) Kinder usw. (wie zu Ziffer 1b)

30,00 €

3. Familienjahreskarten

Familien im Sinne dieser Gebührensatzung sind Ehepaare, Lebenspartnerschaften, unverheiratete Personen in eheähnlicher Gemeinschaft in einem Haushalt oder allein stehende Personen mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in der Schulausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (ein entspr. Nachweis ist vorzulegen).

132,00 €

4. Zwölferkarten (einmaliger Besuch)

a) Erwachsene (wie zu Ziffer 1a)

33,00 €

b) Kinder usw. (wie zu Ziffer 1b)

15,00 €

5. Schwimmunterricht

a) je Person und Kurs

75,00 €

b) für Kinder von Hilfeempfänger nach SGB II und XII mit entsprechendem
Nachweis je Person und Kurs

37,50 €

Die Einzeltageskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt. Die Jahreskarten gelten für die ganze Badesaison des Jahres, in dem sie gelöst worden sind.

§ 3

Die Gebühren sind vor dem Betreten des Freibades durch Lösen der jeweiligen Eintrittskarte zu entrichten, und zwar für

a) Einzeltageskarten, Zwölferkarten sowie Karten für den Schwimmunterricht jeweils an der Freibadkasse,

b) Jahreskartenverkauf nach Bekanntgabe.

Einzeltageskarten und Einzelabschnitte der Zwölferkarten berechtigen zum einmaligen ununterbrochenen Besuch des Freibades. Die Einzeltageskarten sowie die Einzelabschnitte der Zwölferkarten gelten nur am Lösungstag.

Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet.

Die Jahreskarten und die Schwimmunterrichtskarten werden mit Ablauf der jeweiligen Badesaison ungültig. Jahres- und Schwimmunterrichtskarten sind nicht übertragbar.

§ 4

Wer im Freibadgelände ohne gültige Eintrittskarten angetroffen wird, ist zur Lösung einer Tageskarte verpflichtet.

§ 5

Die Gebührensatzung tritt am 01.05.2022 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 01.01.2020 außer Kraft.

Sittensen, den 28.04.2022

SAMTGEMEINDE SITTENSEN

Keller
Samtgemeindebügermeister

Veröffentlicht im elektronischem Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 03 am 15.05.2022