Hygienekonzept

für das

Waldbad Königshof

Bezugsdokumente:

  1. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  2. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  3. Niedersächsische Coronaverordnung
  4. Allgemeinverfügung des Landkreises Rotenburg Wümme

In den jeweils gültigen Fassungen

Einleitung

Schwimmbäder sind öffentlicher Raum. Die Nutzung während der Covid19-Pandemie erfordert die Berücksichtigung der örtlichen Situation und die Abstimmung darüber mit der zuständigen Gesundheitsbehörde. Nur so kann die Sicherheit aller Nutzer gewährleistet werden.

Berechnungsgrundlagen

Das Waldbad verfügt über eine Freifläche von 4000 Quadratmeter, die als Basis zur Berechnung dient. Bei einem Bedarf von 15 Quadratmeter pro Badegast ergibt sich eine Maximalbelegung von 260 Badegästen.

Die Berechnung über die Beckenbelastung nach DIN 19643 unter Zugrundelegung einer Maximalbelegung von 75% ergibt für das Schwimmerbecken zusammen mit der Sprunggrube (Größe 890 Quadratmeter) eine Belegung mit 148 Personen sowie 105 Personen für das 380 Quadratmeter große Nichtschwimmerbecken.

Unter diesen Rahmenbedingungen könnten sich 260 Personen gleichzeitig im Bad aufhalten.

Um realistisch den Mindestabstand innerhalb und außerhalb des Wassers einhalten zu können, legt die Samtgemeinde Sittensen fest, dass sich lediglich 180 Personen gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen.

Ablauforganisatorische Maßnahmen

Um den sicheren Betrieb unter Covid19-Bedingungen zu gewährleisten gelten folgende ablauforganisatorische Maßnahmen:

Einlass und Kasse

  • Der Kassenraum ist geschlossen und durch eine Sprachmembran geschützt.
  • Das Kassenpersonal trägt wegen des Umgangs mit Bargeld Einweghandschuhe.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter wird durch Markierungen auf dem Boden angezeigt.
  • Wertsachen dürfen an der Kasse nicht angenommen oder gelagert werden.
  • Gäste, die einschlägige Symptome von Atemwegserkrankungen zeigen, dürfen nicht eingelassen werden.
  • Kinder unter zehn Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson betreten.

Um Warteschlangen im Eingangsbereich zu vermeiden, bietet die Samtgemeinde unter der Adresse www.freibad-sittensen.de eine Online-Buchung an. Dort können bis zu 24 Stunden im Voraus die im Bereich Öffnungszeiten genannten Zeitslots gebucht werden. Dabei werden die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) zur eventuellen Nachverfolgung gesetzeskonform gespeichert. Sollte im Ausnahmefall kein Slot gebucht worden sein, so müssen diese Daten auf einem Kontaktformular unmittelbar vor Eintritt hinterlassen werden.

Innerhalb des Bads

  • Eine gut sichtbare Wegführung zur Einhaltung der Abstände ist angebracht.
  • Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nase-Schutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) zu tragen.
  • Im Eingangs- sowie Umkleidebereich stehen Desinfektionsmittelständer zur Verfügung.
  • Durch Schließung von jeweils angrenzenden Einzelumkleiden wird der Mindestabstand gewahrt. Bei den Garderobenschränken steht aus diesem Grund nur jeder dritte Schrank zur Verfügung. Weiterhin darf unter Beachtung des Abstands auch Garderobe auf den Sitzbänken unter dem Vordach abgelegt werden.
  • Das Schwimmerbecken wird durch Leinen in drei Doppelbahnen aufgeteilt. In diesen gilt das Einbahnstraßensystem unter Beachtung des Mindestabstands. Das Überholen ist nur am Bahnende erlaubt.
  • Das Nichtschwimmerbecken darf nur unter Beachtung des Mindestabstands und ohne Wasserspielzeug genutzt werden. Es werden auch keine Schwimmutensilien im Verleih angeboten.
  • In der Sprunganlage wird mit Abstandswahrung nur jeweils ein Sprungturm (1-Meter- oder 3-Meter-Sprungturm) geöffnet. Die übrigen Sprungtürme bleiben geschlossen.
  • Nach dem Schwimmen sind die Becken, Umgänge und Zugänge zügig und ohne Ansammlungen zu verlassen.
  • Bis zum Ende eines Zeitslots müssen alle Besucher das Freibad verlassen haben.

Es stehen für die Besucher im Damenbereich zwei WC sowie bei den Herren ein WC und ein Urinal bereit. Dort sind Seifen und Handtuchspender angebracht. Den jeweiligen Toilettenbereich dürfen jeweils maximal zwei Personen betreten.

Der Spielplatz und die Liegewiese können unter Einhaltung der jeweils gültigen Gesetzes- und Verordnungslage genutzt werden. Das Gleiche gilt auch bei der Öffnung des Kiosks.

Geschlossene Bereiche sind die Duschen, die Sammelumkleiden, das Kinderbecken, die Wasserrutsche sowie das Beachvolleyballfeld.

Reinigung und Desinfektion

Vor und nach dem Badebetrieb sowie zwischen den einzelnen Zeitslots und Trainings werden alle genutzten Räumlichkeiten gereinigt und desinfiziert.
Alle Griffflächen, die von Benutzern berührt werden, werden in kurzen Intervallen desinfiziert.

Öffnungszeiten:

Der durch die Covid19-Pandemie eingeschränkte Badebetrieb ist in folgenden Zeitblöcken (Slots) vorgesehen: